EmpCo-Richtlinie: Umsetzung in Deutschland ab 27.09.2026
EmpCo steht für „Empowering Consumers for the Green Transition”. „Klimaneutraler Versand”, „umweltfreundliche Verpackung”, ein grünes Blatt-Siegel daneben: So sieht der Checkout tausender Onlineshops aus. Ab dem 27. September 2026 ist ein Großteil davon abmahnbar, weil dann die deutschen EmpCo-Regeln im UWG und im EGBGB gelten. Die Umsetzungsgesetze sind verkündet, eine Übergangs- oder Abverkaufsfrist gibt es nicht. Wer den Stichtag noch vor sich hat, arbeitet offene Punkte ab. Wer ihn hinter sich hat, stoppt oder korrigiert betroffene Aussagen und holt fehlende Informationen nach.
EmpCo-Zusammenfassung: Das Wichtigste in Kürze
- EmpCo ist keine Verordnung, sondern eine Richtlinie. Deutschland hat sie im UWG und im EGBGB umgesetzt.
- Die deutschen Regeln gelten ab 27. September 2026; eine besondere Übergangs- oder Abverkaufsfrist gibt es nicht.
- Allgemeine Umweltaussagen brauchen einen qualifizierten Nachweis. Kompensationsbasierte Produkt-Claims und unzulässige Eigen-Siegel sind verboten.
- Beim Warenverkauf kommt die harmonisierte Gewährleistungs-Mitteilung hinzu. Das Garantie-Etikett gilt nur unter den beschriebenen Voraussetzungen.
- Shops müssen außerdem bereitgestellte Angaben zu Reparierbarkeit, Software-Updates und verfügbaren Lieferoptionen vor Vertragsschluss berücksichtigen.
Was ist EmpCo? Umsetzung der EmpCo-Richtlinie in Deutschland
EmpCo ist keine Verordnung, sondern die Richtlinie (EU) 2024/825, den amtlichen Text gibt es bei EUR-Lex auch als EmpCo-Richtlinie PDF. Sie ergänzt das EU-Lauterkeits- und Verbraucherrecht. Deutschland hat sie mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des UWG, verkündet als BGBl. 2026 I Nr. 43, und mit Artikel 3 des Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts, verkündet als BGBl. 2026 I Nr. 28, umgesetzt.
Nach Artikel 2 Absatz 1 des UWG-Änderungsgesetzes und Artikel 10 Absatz 3 des Änderungsgesetzes zum Verbrauchervertragsrecht (BGBl. 2026 I Nr. 28) gelten die EmpCo-Regeln ab 27. September 2026. Die seit 19. Juni geltenden Teile setzen dagegen die Richtlinie (EU) 2023/2673 um, nicht EmpCo.
| Pflicht | Norm | Gilt ab |
|---|---|---|
| Umweltaussagen, Zukunftsversprechen und Nachhaltigkeitssiegel | § 2 Abs. 2, § 5 Abs. 3 Nr. 4 und Anhang Nr. 2a, 4a bis 4c, 10a UWG n. F. | 27.09.2026 |
| Gewährleistungs-Mitteilung, Garantie-Etikett und neue Produktinformationen im Fernabsatz | Art. 246a § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 bis 11c, 20 und 21 EGBGB n. F.; DVO (EU) 2025/1960 | 27.09.2026 |
Block 1: Greenwashing-Verbot durch die EmpCo-Richtlinie
Das Greenwashing-Verbot der EmpCo-Richtlinie erweitert im UWG die „Schwarze Liste”. § 2 Absatz 2 Nummer 5 UWG n. F. erfasst auch Texte, Bilder, Symbole, Etiketten, Marken- und Produktnamen:
- Allgemeine Umweltaussagen brauchen einen qualifizierten Nachweis. Anhang Nummer 4a UWG n. F. verlangt eine „anerkannte hervorragende Umweltleistung”. § 2 Absatz 2 Nummer 2 nennt das EU-Umweltzeichen, offiziell anerkannte Typ-I-Umweltkennzeichen oder Umwelthöchstleistungen nach Unionsrecht.
- Kompensationsbasierte Produkt-Claims sind tabu. Nach Anhang Nummer 4c UWG n. F. sind Aussagen stets unzulässig, die einem Produkt wegen kompensierter Treibhausgasemissionen eine neutrale, verringerte oder positive Umweltwirkung zuschreiben.
- Siegel brauchen ein belastbares System. Anhang Nummer 2a und § 2 Absatz 2 Nummer 6 UWG n. F. verlangen ein Zertifizierungssystem oder eine staatliche Festsetzung. Eigenkreationen erfüllen das nicht.
- Zukunftsversprechen brauchen einen überprüfbaren Plan. § 5 Absatz 3 Nummer 4 UWG n. F. verlangt öffentlich einsehbare Verpflichtungen, messbare Ziele und die regelmäßige Prüfung durch unabhängige externe Sachverständige.
- Teilaspekte bleiben Teilaspekte. Anhang Nummer 4b UWG n. F. verbietet eine Aussage zum ganzen Produkt oder Unternehmen, wenn sie nur einen bestimmten Aspekt oder eine einzelne Aktivität betrifft.
- Gesetzespflichten sind kein USP. Anhang Nummer 10a UWG n. F. verbietet es, unionsweit gesetzlich geltende Produktanforderungen als Besonderheit des eigenen Angebots darzustellen.
Block 2: Das neue Gewährleistungslabel – Mitteilung vs. Garantie-Etikett
Das Gewährleistungslabel ist der Sammelbegriff für zwei verschiedene Instrumente:
- Die harmonisierte MITTEILUNG gilt im Warenverkauf. Artikel 246a § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 11 EGBGB n. F. verlangt sie im Fernabsatz hervorgehoben vor Vertragsschluss. Gestaltung und Inhalt folgen Artikel 1 und Anhang I der DVO (EU) 2025/1960. Für klare Bereitstellung und Vertragsbestätigung gelten Artikel 246a § 4 EGBGB und § 312f Absatz 2 BGB.
- Das Garantie-ETIKETT gilt nur im Spezialfall: Der Hersteller gewährt ohne Zusatzkosten für die gesamte Ware mehr als zwei Jahre Haltbarkeitsgarantie und informiert dich darüber. Dann verlangt Artikel 246a § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 11a EGBGB n. F. die Kennzeichnung nach Artikel 2 und Anhang II der DVO (EU) 2025/1960.
Für die meisten Shops heißt das: Mitteilung ja, Etikett nur bei entsprechenden Herstellergarantien im Sortiment.
Block 3: Neue Informationspflichten vor dem Kauf
Artikel 246a § 1 Absatz 1 Satz 1 EGBGB n. F. ergänzt außerdem:
- Reparierbarkeit: Nummer 20 verlangt einen harmonisiert ermittelten Reparierbarkeitswert, wenn vorhanden. Sonst greift Nummer 21 für Ersatzteile, Kosten, Bestellverfahren, Anleitungen und Einschränkungen, sofern der Hersteller informiert. Die materielle Pflicht behandelt das Recht auf Reparatur.
- Software-Updates: Nummer 11c verlangt Zeitraum oder Enddatum der Hersteller- oder Anbieter-Updates bei Waren mit digitalen Elementen, digitalen Inhalten und digitalen Dienstleistungen, sofern dir diese Information bereitgestellt wird.
- Lieferoptionen: Nummer 10 bezieht verfügbare umweltfreundliche Liefermöglichkeiten in die Angaben zu Zahlung, Lieferung und Leistung ein.
Die Schärfe: keine Übergangsfrist, echtes Bußgeld
Beide Umsetzungsgesetze enthalten keine besondere Übergangs- oder Abverkaufsfrist. Das UWG knüpft an die geschäftliche Handlung an, nicht an ein Produktions- oder Importdatum; eine Ausnahme für früher produzierte oder importierte Ware sehen die Gesetze nicht vor. Für Altbestand mit betroffenen Claims gibt es keine Ausnahme. Eine separate Website heilt einen pauschalen Verpackungs-Claim nicht automatisch: § 2 Absatz 2 Nummer 1 UWG n. F. verlangt die Spezifizierung auf demselben Medium.
Unzulässige Handlungen können Ansprüche und Abmahnungen nach §§ 8 und 13 UWG auslösen. Der 4-Prozent-Rahmen in § 19 Absatz 1, 3 und 5 UWG n. F. gilt nur bei weitverbreiteten Verstößen, mehr als 1,25 Millionen Euro relevantem Jahresumsatz und koordinierter Durchsetzung nach Artikel 21 der Verordnung (EU) 2017/2394, nicht pauschal im Einzelfall.
Versand-Spezial: Was wird aus „klimaneutralem Versand”?
Für Logistik und Checkout ist Anhang Nummer 4c UWG n. F. der härteste Einschnitt. Wenn dein „klimaneutraler Versand” auf Offsetting-Programmen eines Carriers beruht, darfst du dem Versand ab dem 27. September deshalb keine neutrale Klimawirkung zuschreiben. Was stattdessen funktioniert: belegbare operative Fakten. Kurze Transportwege aus einem zentral gelegenen Lager. Passende Kartongrößen statt Luft im Paket. Gebündelte Carrier-Einlieferung statt Einzelabholungen. Das sind überprüfbare Aussagen über deine reale Logistik, keine Klimaversprechen auf Zertifikatsbasis. Genau so arbeiten wir bei Fillhub: Versand aus Regensburg in die DACH-Fläche, Verpackung nach Maß, tägliche DHL-Direkteinlieferung. Wenn du deine Versandkommunikation EmpCo-fest machen willst und dafür eine Logistik brauchst, deren Fakten du guten Gewissens hinschreiben kannst: Schreib uns unten ins Formular.
EmpCo-Checkliste für die Umsetzung in Deutschland
Die EmpCo-Pflichten lassen sich für den laufenden Betrieb in drei Blöcke ordnen: Greenwashing- und Kompensations-Claims, Gewährleistungs-Mitteilung sowie vorvertragliche Informationen zu Reparierbarkeit und Software-Updates.
- Medien inventarisieren: Shop, Produkttexte, Verpackungen, Etiketten, Ads und Social Posts nach Umwelt-Claims durchsuchen.
- Aussagen belegen oder präzisieren: Allgemeine Umweltaussagen nach § 2 Absatz 2 Nummer 1 und Anhang Nummer 4a UWG n. F. prüfen. Die Konkretisierung gehört auf dasselbe Medium.
- Siegel dokumentieren: Zertifizierungssystem nach § 2 Absatz 2 Nummer 6 UWG n. F. oder staatliche Festsetzung belegen. Eigenkreationen entfernen.
- Kompensations-Claims stoppen: Betroffene Aussagen nach Anhang Nummer 4c UWG n. F. aus Produkt- und Versandkommunikation entfernen.
- Mitteilung und Etikett einbauen: DVO (EU) 2025/1960 und Artikel 246a EGBGB n. F. mit Shopsystem und Rechtstexte-Anbieter umsetzen.
- Produktinformationen ergänzen: Update-Zeitraum, Reparierbarkeit und verfügbare Lieferoptionen nach den Nummern 10, 11c, 20 und 21 prüfen.
- Altbestand nachbessern: Wenn der Stichtag verstrichen ist, betroffene Angebote pausieren und Ware vor dem weiteren Verkauf rechtlich prüfen, überkleben oder anders normkonform kennzeichnen lassen.
EmpCo-FAQ zur Umsetzung in Deutschland
Gibt es für die EmpCo-Richtlinie eine Übergangsfrist?
Nein, die deutschen EmpCo-Umsetzungsgesetze enthalten keine besondere Übergangs- oder Abverkaufsfrist. Nach dem Zuschnitt des UWG zählt die geschäftliche Handlung ab dem 27. September 2026, nicht das Produktions- oder Importdatum. Deshalb schafft Altbestand keine Ausnahme. Prüfe betroffene Verpackungen, Etiketten, Websites und Werbung und lass die konkrete Nachbesserung bei Unsicherheit rechtlich bewerten.
Welche Begriffe sind ab September 2026 verboten?
Nicht einzelne Wörter sind pauschal verboten, sondern allgemeine Umweltaussagen ohne den erforderlichen Nachweis. Begriffe wie „umweltfreundlich”, „grün” oder „nachhaltig” können unter § 2 Absatz 2 Nummer 1 und Anhang Nummer 4a UWG n. F. fallen. Dann brauchst du eine nachgewiesene anerkannte hervorragende Umweltleistung. Kompensationsbasierte Neutralitäts-Claims für Produkte verbietet Anhang Nummer 4c gesondert.
Darf ich mein eigenes Öko-Siegel weiter nutzen?
Nein, ein reines Eigenlabel darfst du ab dem 27. September 2026 nicht weiterverwenden. Anhang Nummer 2a UWG n. F. verlangt ein Zertifizierungssystem nach § 2 Absatz 2 Nummer 6 oder eine staatliche Festsetzung. Auch bei Branchensiegeln wie A.I.S.E. oder Cleanright musst du das konkrete System und seine unabhängige Überwachung prüfen; der bekannte Name allein genügt nicht.
Gilt das auch für Ware, die schon produziert oder im Lager ist?
Ja, nach dem Zuschnitt des UWG zählt die geschäftliche Handlung ab dem 27. September, nicht das Produktions- oder Importdatum. Die deutschen Umsetzungsgesetze enthalten keine besondere Übergangs- oder Abverkaufsregel für früher produzierte oder importierte Ware. Ein alter Aufdruck schafft daher keine Ausnahme. Prüfe betroffene Verpackungen und Etiketten vor dem weiteren Verkauf und lass die konkrete Nachbesserung bei Unsicherheit rechtlich bewerten.
Was ist das Gewährleistungslabel (harmonisierte Gewährleistungs-Mitteilung)?
Es ist die standardisierte Information über das gesetzliche Gewährleistungsrecht beim Warenverkauf. Artikel 246a § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 11 EGBGB n. F. verlangt sie im Fernabsatz hervorgehoben vor Vertragsschluss. Gestaltung und Inhalt stehen in Artikel 1 und Anhang I der DVO (EU) 2025/1960. Für die Vertragsbestätigung gilt zusätzlich § 312f Absatz 2 BGB.
Brauche ich das Garantie-Etikett?
Du brauchst es nur, wenn alle gesetzlichen Voraussetzungen zusammenkommen. Der Hersteller gewährt ohne Zusatzkosten eine Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren für die gesamte Ware und stellt dir diese Information zur Verfügung. Dann verlangt Artikel 246a § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 11a EGBGB n. F. das Etikett nach Artikel 2 und Anhang II der DVO (EU) 2025/1960.
Was hat der 19. Juni 2026 mit EmpCo zu tun?
Der 19. Juni 2026 ist kein EmpCo-Stichtag. Seit diesem Datum gilt § 5 Absatz 6 UWG zur Irreführung durch Verstöße gegen bestimmte Gestaltungspflichten für Online-Benutzeroberflächen bei Finanzdienstleistungen. Diese Änderung und der Widerrufsbutton setzen die Richtlinie (EU) 2023/2673 um. Die Greenwashing-Regeln und EmpCo-Informationspflichten gelten ab dem 27. September 2026.
Ab wann und wo gilt die EmpCo-Richtlinie?
In Deutschland gelten die neuen UWG- und EGBGB-Regeln ab dem 27. September 2026. Das folgt aus Artikel 2 Absatz 1 des UWG-Änderungsgesetzes und Artikel 10 Absatz 3 des Änderungsgesetzes zum Verbrauchervertragsrecht (BGBl. 2026 I Nr. 28). Andere EU-Staaten setzen die Richtlinie in eigenes Recht um; für Österreich oder einen anderen Zielmarkt musst du deshalb die dortige Umsetzung gesondert prüfen.
Gilt EmpCo für Etiketten, Website und Werbung?
Ja, die neuen UWG-Regeln können alle diese Medien erfassen. § 2 Absatz 2 Nummer 5 UWG n. F. nennt Texte, Bilder, grafische Elemente, Symbole, Etiketten, Marken- und Produktnamen im Kontext geschäftlicher Handlungen. Eine Erklärung nur auf der Website reicht für einen allgemeinen Verpackungs-Claim nicht automatisch, weil § 2 Absatz 2 Nummer 1 die Spezifizierung auf demselben Medium verlangt.
Fazit: EmpCo wird zum laufenden Prüfpunkt
Die deutschen EmpCo-Regeln gelten ab dem 27. September 2026 ohne besondere Abverkaufsregel. Prüfe Umwelt-Wording, Siegel, Gewährleistungs-Mitteilung und Produktinformationen dauerhaft. Hast du die Umstellung verpasst, stoppe betroffene Aussagen und bessere Pflichtinformationen nach. Für Versand-Claims bleiben überprüfbare Logistikfakten der belastbarere Weg.
Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Stand: 2. September 2026. Verbindliche Details bei deiner IHK, deinem Rechtstexte-Anbieter oder in den verlinkten Primärquellen.
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