KONTAKT AUFNEHMEN

AGB

1 Anwendung

1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Angebote, Leistungen und Verträge der Fillhub GmbH, Wernberger Straße 2, 93057 Regensburg („FHB“) mit Unternehmern („Kunde“). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, es ist schriftlich etwas anderes vereinbart. Diese AGB gelten auch dann, wenn FHB in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Kunden ein Geschäft vorbehaltlos ausführt.

2 Definitionen

Clearing“ umfasst Leistungen aus den Bereichen Verwaltung, Erfassung und Abwicklung von Kundenprojekten.

Fulfillment“ umfasst Leistungen aus den Bereichen Lagerlogistik, Kommissionierung, Konfektionierung und Versand.

Projektzeitraum“ bestimmt die Dauer bzw. Laufzeit des Kundenprojekts im Verkehr, d.h. im Verhältnis Kunde und Endkunde bzw. Teilnehmer.

Leistungszeitraum“ bestimmt die Dauer der Beauftragung der FHB durch den Kunden.

Kundenprojekt“ ist entweder im Bereich Clearing eine Promotion, Marketingaktion oder anderweitige Maßnahme des Kunden und/oder im Bereich Fulfillment ein Onlineshop oder ähnliches Versand-, Versandhandels- oder Logistikprojekt.

Endkunde“ ist der Vertragspartner (natürliche oder juristische Person) des Kunden, welcher mit diesem in vertraglichen Beziehungen steht und Empfänger von (Teil-)Leistungen aus dem Bereich Fulfillment ist bzw. sein kann.

Teilnehmer“ ist die (natürliche oder juristische) Person, welche an einem Kundenprojekt aus dem Bereich Clearing teilnimmt und Gegenstand einer Leistung im Rahmen des Clearings des Kundenprojekts ist.

Reporting“ ist ein Zwischenbericht über den Verlauf eines Kundenprojektes, welcher je nach Angebot verschiedene Indizes enthält.

Abschlussreporting“ ist ein das jeweilige Kundenprojekt abschließendes Reporting, dessen Inhalt der Kunde vor Leistungsbeginn mit FHB definieren wird. Sollte dies nicht der Fall sein, wird FHB das Abschlussreporting aus den bestehenden Daten zusammenstellen.

Teilnahme“ ist jede Einsendung / Registrierung im Rahmen eines Kundenprojekts durch einen Endkunden bzw. Teilnehmer.

Ungültige Teilnahme“ ist jede Teilnahme, die nicht den in diesen AGB und/oder den in dem jeweiligen Angebot vereinbarten Voraussetzungen für gültige Teilnahmen entspricht.

Haushaltsabgleich“: soweit nicht anderweitig vereinbart, wird der Haushaltsabgleich durch einen Filter definiert, welcher folgende Kriterien abgleicht: Kriterium 1 = Nachname + Straße + Hausnummer + PLZ und/oder Kriterium 2 = Bankdaten (IBAN + BIC). Stimmt Kriterium 1 und/oder Kriterium 2 einer Einsendung mit Kriterium 1 und/oder Kriterium 2 einer anderen Einsendung überein, besteht der Verdacht auf einen doppelten Haushalt.

Teilnehmer-/Endkundeninformationen“ sind die für die Vornahme und Abwicklung des Clearings erforderlichen Informationen der Teilnehmer bzw. Endkunden. Soweit nicht abweichend vereinbart, umfassen diese die folgenden Daten: Vorname, Nachname, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort. Sollten Zahlungsabwicklungen Teil der vereinbarten Leistungen sein, sind zusätzlich die folgenden Daten umfasst: Kontoinhaber, Kontonummer / IBAN, BIC (soweit notwendig), Name der Bank.

Erstattungsbetrag“ ist die Summe der zu erstattenden Beträge gültiger Teilnahmen im Rahmen eines Kundenprojektes im Bereich Clearing.

Technische Anbindung“ meint die für den Datentransfer von FHB bereitgestellte API-Schnittstelle zum Server von FHB. Für die richtige Übermittlung der Daten/Bestellungen über die technische Anbindung ist der Kunde selbst verantwortlich. Aus der Übermittlung entstehende Unkosten sowie die Kosten für die Erstellung der Technischen Anbindung trägt der Kunde.

Inventur“ meint eine automatisierte Inventur, die auf Wunsch und auf Kosten des Kunden erfolgt und berechnet wird. Soweit eine körperliche Inventur beauftragt wird, erfolgt eine Abrechnung nach Zeitaufwand (Stunden/Mann)

Produktfotografie“ ist die kostenpflichtige Erstellung von Produktfotografien von FHB auf Wunsch des Kunden.

3 Erbringung von Leistungen

3.1 Inhalt und Umfang der zu erbringenden Leistungen von FHB ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung der jeweiligen Angebote von FHB.

3.2 FHB ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer Aufgaben Dritte als Erfüllungsgehilfen einzuschalten.

4 Angebot und Vertragsschluss

4.1 Angebote von FHB gelten als freibleibend. Die Angebote von FHB sowie Werbematerialien jeder Art von FHB stellen lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes durch den Kunden dar.

4.2 Der Vertrag über die im Angebot genannten Leistungen zwischen FHB und dem Kunden kommt erst dadurch zustande, dass FHB das vom Kunden unterzeichnete Angebot ausdrücklich annimmt oder dem Auftrag durch Erbringung der geschuldeten Leistung tatsächlich entspricht.

5 Allgemeine Rechte und Pflichten

5.1 Umfasst der Auftrag die Versendung von Sachen an Teilnehmer bzw. Endkunden durch FHB, so ist ausschließlich der Kunde für die vorherige Beschaffung, Übermittlung und den ordnungsgemäßen Versand der Sachen an FHB verantwortlich. Gleiches gilt sinngemäß für die für den Auftrag erforderlichen Informationen. Die Kosten für die Beschaffung, Übermittlung und den Versand an FHB trägt der Kunde. Soweit nicht anders vereinbart, hat der Kunde den Eingang der Sachen und Informationen bei FHB spätestens zehn Werktage vor Beginn der ersten Versendung an Teilnehmer bzw. Endkunden durch FHB zu gewährleisten. FHB haftet nicht für verspätete Leistungen an Teilnehmer und Endkunden, welche durch eine verspätete Lieferung der Sachen oder Informationen durch den Kunden an FHB verursacht wurde.

5.2 Die von dem Kunden an FHB angelieferten Sachen bleiben im Eigentum des Kunden. Das Eigentum geht im Falle der Auslieferung durch FHB an den Teilnehmer bzw. Endkunden ausschließlich nach den Regelungen des zwischen Kunde und Endkunden geschlossenen Vertrages über.

5.3 Der Kunde versichert, hinsichtlich der angelieferten Sachen sämtliche erforderliche Zollerklärung erstellt sowie die Zollformalitäten erledigt zu haben. FHB übernimmt keine Haftung für die Inanspruchnahme durch Zoll- und Einfuhrbehörden und erbringt – sofern nicht ausdrücklich etwas anders vereinbart ist – keine mit Zoll- oder Einfuhrbehörden verbundenen Dienstleistungen. Sollte FHB von Zollbehörden in Anspruch genommen werden, so stellt der Kunde FHB von diesen Ansprüchen vollumfänglich frei.

5.4 FHB schuldet nicht die Überprüfung der vom Kunden bereitgestellten Adressdaten, insbesondere nicht auf deren Richtigkeit. Soweit FHB offensichtliche Fehler bekannt werden, wird FHB den Kunden hierüber jedoch informieren.

5.5 Der Kunde wird FHB jegliche zur Auftragserfüllung erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig bereitstellen, spätestens jedoch zehn Werktage vor Beginn des jeweiligen Leistungszeitraumes. Für deren Inhalte, Rechtmäßigkeit sowie deren rechtzeitige Bereitstellung ist allein der Kunde verantwortlich. FHB übernimmt insbesondere keine Haftung für Schäden, welche durch eine verspätete Bereitstellung verursacht wurden.

6 Clearing

6.1 FHB überprüft die vom Kunden bereitgestellten Teilnehmerdaten auf die vom Kunden genannten Teilnahmevoraussetzungen (z.B. Beleg, Haushaltsabgleich, Projektzeitraum etc.). Erfüllt eine Teilnahme die Voraussetzungen, so handelt es sich um eine gültige Teilnahme.

6.2 Handelt es sich um eine gültige Teilnahme, nimmt FHB die im Angebot vereinbarte Leistung gegenüber dem Teilnehmer vor. Handelt es sich hierbei um die Auszahlung von Geldbeträgen, erfolgt die Auszahlung gesammelt und wöchentlich.

6.3 Handelt es sich um eine ungültige Teilnahme, wird FHB keine Leistung an den Teilnehmer erbringen.

6.4 Der Kunde hat den durch FHB an die Teilnehmer bezahlten Erstattungsbetrag an FHB zu erstatten. FHB wird dem Kunden hierzu monatliche Abrechnungen/Weiterbelastung erstellen.

7 Fulfillment

7.1 Für alle Einlagerungen im Lager von FHB verbleibt die Gefahr des zufälligen Untergangs der eingelagerten Sachen beim Kunden. FHB trägt für die verkehrsübliche Bewachung und Kontrolle der Sachen Sorge; zu darüberhinausgehenden besonderen Bewachungs- und/oder Kontrollmaßnahmen ist FHB nicht verpflichtet.

7.2 Es werden die für einen Auftrag erforderlichen Gegenstände dem Lager entnommen und in die Versandverpackung verpackt. Bei der Kommissionierung wird die eingesetzte Technologie von FHB bestimmt.

7.3 FHB verpackt die Sachen eines Versandauftrages in mehreren Paketen sofern diese Sachen vom Volumen her größer als die größte zur Verfügung stehende Standard-Versandkartonage sind, das Gesamtgewicht das maximale zulässige Gewicht eines einzelnen Paketes überschreiten würde oder die Richtlinien des Versanddienstleisters nicht eingehalten werden können.

7.4 Der Transport der Sachen erfolgt auf Grundlage der Vertragsbedingungen des jeweils im Angebot genannten Transportdienstleisters (z.B. DHL, DPD).

7.5 Der Kunde ist verpflichtet, die gesetzlichen Vorgaben zum Versand und Inverkehrbringen der Sachen in den jeweiligen Zielländern strikt einzuhalten. FHB prüft insbesondere nicht, ob an den Versand der Sachen bestimmte Pflichten gebunden sind (z.B. Altersverifikation, Sicherheitsverpackungen etc.).

7.6 Soweit für den Versand der Sachen eine Altersverifikation erforderlich ist (z.B. Alkohol, altersbeschränkte Medien etc.) oder der Versand und die Lagerung sonst besonderen Bestimmungen unterliegt (z.B. Pyrotechnik), wird der Kunde FHB hierüber vor Vertragsschluss und jedenfalls vor Übersendung solcher Waren informieren. Dies gilt insbesondere für folgende Waren:

Zigarren, Zigaretten oder andere Tabakprodukte
Alle Geräte, Medikamente, nahrungsergänzenden Mittel oder ähnliche Substanzen, die eine Verschreibung durch einen Arzt oder anderes klinisches Personal als Voraussetzung für den Kauf erfordern
Jugendgefährdende/jugendbeeinträchtigende Medien (z.B. Computer-/ Konsolenspiele, Filme).
Mehrkosten, welche für den Versand von Waren nach Ziffer 7.6 entstehen, hat der Kunde zu tragen. FHB behält sich vor, den Versand von Waren nach Ziffer 7.6 abzulehnen sofern im Angebot nicht ausdrücklich die Versendung solcher vereinbart worden ist.

7.7 Der Kunde versichert, dass es sich bei den Sachen nicht um folgende Waren handelt:

Ware die laut den Vertragsbedingungen der im jeweiligen Angebot genannten Zusteller von der Beförderung ausgeschlossen ist
Schusswaffen, Schusswaffenteile, Pfefferspray, Schwarzpulver und andere Arten von Munition und Waffen
Produkte, die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte verboten sind
Lebende Tiere
Nazi-Memorabilien sowie Produkte, die die Ehre/Würde einer anderen Person verletzen oder die an Kinder gerichtet sind und gewalttätige, pornographische oder andere illegale Materialien enthalten.

8 Reportings

8.1 FHB erstellt Reportings und Abschlussreportings entsprechend der Beauftragung. Soweit keine besonderen Vereinbarungen im Angebot getroffen wurden, werden lediglich ein Reporting nach der Hälfte der Laufzeit und ein Abschlussreporting zum Ende des Leitungszeitraums erstellt.

8.2 Die Übermittlung der Reportings und des Abschlussreportings erfolgt ausschließlich in elektronischer Form.

9 Technische Anbindung

Die Kosten für die Technische Anbindung hat der Kunde zu tragen, auch wenn ein Vertrag über weitere Leistungen nicht geschlossen wird. Die FHB behält sich vor, die Kosten dem Kunden zu erlassen sofern der Kunde während einer Vertragslaufzeit von einem Jahr nicht unerhebliche Umsätze erzielt. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.

10 Produktfotografie

10.1 Soweit nicht anders vereinbart, räumt die FHB dem Kunden an den Produktfotografien ein einfaches, zeitlich und örtlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den angefertigten Fotografien zu dem im Angebot bezeichneten Zweck (z.B. Nutzung für Onlineshop) in der näher bezeichneten Form (z.B. Nutzung Print oder online) ein. Jedes über das vereinbarte Nutzungs- und Verwertungsrecht hinausgehende Recht (z.B. Verwertung in anderen Medien, jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung) ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen Zustimmung von FHB.

10.2 FHB wird dem Kunden die Fotografien für die Dauer von 4 Wochen nach entsprechender Benachrichtigung zum Abruf online zur Verfügung stellen. Nach Ablauf der Abrufdauer gewährleistet FHB keine Verfügbarkeit der Fotografien mehr, insbesondere schuldet FHB keine Archivierung. FHB haftet nicht für den Bestand und/oder die Möglichkeit einer erneuten Lieferung der Fotografien.

10.3 FHB schuldet nicht die Herausgabe von Rohdaten oder veränderbaren Dateien.

11 Haftung

11.1 FHB haftet ohne vertragliche Beschränkungen nach den gesetzlichen Bestimmungen:

(i) für Schäden, die auf einer Verletzung einer von FHB benommenen Garantie beruhen;

(ii) wegen Vorsatzes;

(iii) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von FHB oder sonst auf vorsätzlichem oder fahrlässigem Verhalten eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von FHB beruhen;

(iv) für andere als die unter Ziffer (iii) aufgeführten Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von FHB oder sonst auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von FHB beruhen;

11.2 In anderen als den in § 11.1 aufgeführten Fällen ist die Haftung von FHB auf den Ersatz des vertragstypischen und vorhersehbaren Schadens beschränkt, soweit der Schaden auf einer fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Pflichten durch FHB oder durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgeholfen von FHB beruht. Wesentlich sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflichten).

11.3 In anderen als den in § 11.1 und § 11.2 ausgeführten Fällen ist die Haftung von FHB wegen Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

11.4 Die Haftung von FHB für den Verlust oder Beschädigung von Sachen ist begrenzt auf den jeweiligen Einkaufswert (netto).

11.5 FHB haftet nicht für Fehlmengen, die erst bei der Kommissionierung entdeckt werden (z.B. durch Öffnen der Packstücke).

11.6 FHB haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit des Kundenprojekts. Entsprechende Prüfungsleistungen werden von FHB nicht geschuldet.

11.7 FHB übernimmt keine Haftung für durch Versanddienstleister oder deren Mitarbeiter verursachte Schäden oder Verluste.

11.8 Die Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, Angestellten, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen der FHB.

12 Entgelt und Zahlungsbedingungen

12.1 Das vom Kunden an FHB zu zahlendem Entgelt richtet sich nach dem Angebot, hilfsweise nach der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preisliste von FHB für die entsprechende Dienstleistung. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Steuern (beispielsweise Umsatzsteuer sofern anwendbar) in der jeweils geltenden Höhe. FHB stellt den Kunden alle 10 Tage eine Rechnung mit den erbrachten Leistungen.

12.2 Rechnungen von FHB sind innerhalb von 7 Tagen zur Zahlung fällig. Werden gegen die Rechnung bis zum Fälligkeitsdatum keine schriftlichen und begründeten Einwände des Kunden erhoben, gilt die Rechnung als genehmigt.

12.3 Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, kann FHB Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen gültigen Basiszinssatz der EZB fordern. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist FHB berechtigt, die weitere Ausführung des laufenden Geschäftes bis zur vollständigen Bezahlung der Außenstände einzustellen bzw. zurückzustellen.

12.4 Entstehen im Rahmen der Erfüllung der Leistungspflichten Porto- und Versandkosten bei FHB, ist der Kunde verpflichtet, diese an FHB zu erstatten.

13 Kündigung und Schadensersatz

13.1 Bei Zahlungsverzug hat FHB das Recht, nach Ablauf der ersten Mahnung die Vertragsbeziehung zum Kunden fristlos zu kündigen und jede weitere Leistung einzustellen.

13.2 In diesem Fall steht FHB ein Schadensersatzanspruch für den dadurch entstandenen Schaden in Höhe von 25% des vertraglichen Entgeltes zu. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

14 Zurückbehaltungsrecht und Pfandrecht

14.1 FHB hat wegen aller fälligen und nicht fälligen Ansprüche ein Pfandrecht an den angelieferten Sachen, solange sich diese in der Verfügungsgewalt von FHB befinden.

14.2 Gerät der Kunde mit Zahlungen in Verzug, so ist FHB berechtigt, von ihrem Zurückbehaltungsrecht mit einer Ankündigungsfrist von fünf Werktagen Gebrauch zu machen. FHB kann in diesem Fall die Auslieferung von Sachen und/oder Auszahlung von Erstattungsbeträgen an den Empfänger verweigern, solange FHB für ihre Ansprüche nicht voll befriedigt ist.

15 Geheimhaltung und Datenschutz

15.1 Die Parteien werden sämtliche ihnen im Zusammenhang mit Erfüllung dieses Vertrages zugänglich werdenden Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder nach sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse erkennbar sind, geheim halten.

15.2 Soweit im Rahmen der Geschäftsbeziehung personenbezogenen Daten im Auftrag verarbeitet werden, werden die Parteien hierfür eine separate Vereinbarung entsprechend den zu diesem Zeitpunkt gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen abschließen. Zur Verwendung personenbezogener Daten wird im Übrigen auf die Datenschutzerklärung von FHB verwiesen.

16 Aufrechnung

Eine Aufrechnung gegen Ansprüche von FHB ist seitens des Kunden nur mit nicht bestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

17 Werbung / Referenzkunde

FHB ist dazu berechtigt, den Kunden als Referenzkunden zu benennen (z.B. Veröffentlichung des Logos auf der Homepage etc.).

18 Schlussbestimmungen

18.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine rechtlich wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

18.2 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB, alle Erklärungen, Vereinbarungen, Änderungen und sonstige Angaben und Vereinbarungen bedürfen mindestens der Textform (E-Mail, Fax). Mündliche getroffene Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie von FHB mindestens in Textform bestätigt wurden. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Textformerfordernis.

18.3 Im Falle von Widersprüchen von Angebot von FHB und diesen AGB gehen die Regelungen des Angebotes von FHB vor.

18.4 Ausschließlicher Erfüllungsort für alle Pflichten von FHB ist der Sitz von FHB.

18.5 Die Rechte und Pflichten aus der Geschäftsbeziehung zwischen FHB und dem Kunden bestimmen sich ausschließlich nach deutschem Recht.

18.6 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz von FHB, derzeit Regenburg. FHB kann gegen Kunden jedoch auch an jedem anderen zuständigen Gericht klagen.